Pflegedienst Anima @ home

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Pflegeberatung

Pflegeberatung §37 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige, der Pflegegeld bezieht, muss nach §37 Abs. (3) SHB XI eine Beratung in seiner eigenen Häuslichkeit durchführen:

Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich,
Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich.
Diese Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und ist daher gesetzlich vorgeschrieben und vorzunehmen. Zudem soll durch diese Beratung eine praktische und pflegerische Unterstützung der Angehörigen erreicht werden.

Als zugelassener Pflegedienst dürfen wir diese Beratungen durchführen. Diese ist für den Pflegebedürftigen kostenfrei, da wir die Durchführung mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen können. Dazu wird der Pflegekasse das standardisierte Beratungsprotokoll übermittelt.

Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen, sich im Dschungel der Pflegeleistungen zurechtzufinden. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und Leistungen, die Ihnen zustehen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Pflegeplan, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl medizinische als auch persönliche Aspekte.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen zur Seite und unterstützen Sie bei organisatorischen Fragen. Auch bei Problemen oder Änderungen im Pflegealltag sind wir Ihr Ansprechpartner.

Mit unserer Pflegeberatung erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen, um die beste Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen sicherzustellen.

 

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